02.02.2012 Sanierungsscheck für Private 2012

Neue Informationen über eine befristete Förderungsaktion im Rahmen der Sanierungsoffensive des Bundes.


Was wird gefördert?

Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind. Förderungsfähig sind die Dämmung von Außenwänden und Geschoßdecken, die Erneuerung von Fenstern und Außentüren sowie die Umstellung von Wärmeerzeugungssystemen auf erneuerbare Energieträger. Der Sanierungsscheck richtet sich an (Mit-)Eigentümer/innen, Bauberechtigte oder Mieter/innen eines Ein- oder Zweifamilienhauses bzw. an Wohnungseigentümer/innen und Mieter/innen von Wohnungen im mehrgeschoßigen Wohnbau.

 

Die Förderung beträgt bis zu 20% der förderungsfähigen Kosten bzw. maximal 5.000 Euro für die thermische Sanierung und maximal 1.500 Euro für die Umstellung des Wärmeerzeugungssystems. Bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen bzw. mit Umweltzeichen kann ein Zuschlag von maximal 500 Euro in Anspruch genommen werden. Auch die thermische Sanierung denkmalgeschützter Gebäude kann gefördert werden, hierfür gelten gesonderte Voraussetzungen.

 

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt über die Bausparkassen. Einreichungen sind zwischen 20.02.2012 und 31.12.2012 möglich. Bitte beachten Sie, dass bei der Antragstellung eine aktuelle E-Mailadresse anzuführen ist, da der gesamte Schriftverkehr im Zuge der Förderungsabwicklung ausschließlich per E-Mail erfolgt. Der Antrag muss jedenfalls vor Beginn der baulichen Maßnahmen bzw. dem Liefertermin/Lieferungen gestellt werden.

Auszahlung

Die Förderung erhalten Sie nach Genehmigung des Antrages und nach Umsetzung Ihres Projektes. Voraussetzung ist die Übermittlung der Endabrechnung inklusive aller erforderlichen Unterlagen.

Kontakt

Serviceteam Sanierungsscheck

T: 01/31631-264

F: 01/31631-99264

Weitere Informationen und die Antragsformulare finden Sie HIER oder unter www.umweltfoerderung.at




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