30.04.2014 Förderaktion Holzheizungen


Die neue Förderaktion "Holzheizungen" des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung startete Mitte April. Unter nachfolgendem Link finden Sie alle wichtigen Informationen zur neuen Förderaktion
www.holzheizungen.klimafonds.gv.at. Wir haben hier für Sie auch alle notwendigen Formulare und Informationen zusammengestellt.


Neues Einreichverfahren
Die Einreichung für die Förderaktion Holzheizungen verläuft in einem zweistufigen Verfahren (Schritt 1 - Registrierung und Schritt 2 - Antragstellung).

Schritt 1 - Registrierung
Bevor ein Antrag gestellt werden kann, ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist ausschließlich online zwischen 14.04.2014 und 01.12.2014 möglich. Für alle registrierten Projekte sind unabhängig von der Höhe der Registrierungsnummer ausreichend Budgetmittel reserviert. Die für die Registrierung erforderlichen Daten entnehmen Sie bitte dem Leitfaden (Seite 3).

Bitte beachten Sie, dass mit der Registrierung noch kein Förderungsantrag eingereicht wird. Die Registrierung dient der Identifikation Ihres Projektes, der Reservierung von Förderbudget und der Übermittlung Ihres persönlichen Zugangs zur Antragsplattform. Nach Registrierung haben Sie 12 Wochen bzw. bei Registrierung ab dem 08.09.2014 bis spätestens 01.12.2014 Zeit, die Anlage zu errichten bzw. fertigzustellen und Ihren Förderungsantrag über die Onlineplattform einzureichen. Die Registrierung ist grundsätzlich auch nach Errichtung der Holzheizung möglich.

Die Registrierungsplattform ist bis 01.12.2014 geöffnet. Sollten die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel vor diesem Datum ausgeschöpft sein, kann eine vorzeitige Beendigung der Förderaktion und damit der Registrierungsmöglichkeit vom Klima- und Energiefonds festgelegt werden. Informationen über das noch vorhandene Förderungsbudget finden Sie hier

Schritt 2 - Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt über den persönlichen Link zur Online-Plattform, der nach Abschluss der Registrierung (Schritt 1) per E-Mail an Sie übermittelt wird, und ist ausschließlich online zwischen 14.04.2014 und 01.12.2014 möglich. Es können nur Anlagen zur Förderung eingereicht werden, die in diesem Zeitraum geliefert und errichtet wurden und für die alle Schlussrechnungen sowie die vom Professionisten unterfertigte Errichtungsbestätigung vorliegen. Die für die Antragsstellung erforderlichen Daten entnehmen Sie bitte dem Leitfaden (Seite 3).

Auszahlung
Nach positiver Prüfung durch unsere MitarbeiterInnen und Genehmigung Ihres Projektes erfolgt die Mittelanforderung beim Klima- und Energiefonds und anschließend die Überweisung auf Ihr Konto.

Wichtige Links
Link zur Registrierung
Link aktuelles Förderbudget

Formulare und Informationen
Endabrechnungsformular
Errichtungsbestätigung
Liste aller förderfähigen Anlagen
FAQs
AVBs

Ihr Serviceteam Holzheizungen
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9

1092 Wien

Tel.: +43 (0) 1/31 6 31 -740

E-Mail:
holzheizungen@kommunalkredit.at


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