Rückblick 2019-2020Förderungen, Förderungen, Förderungen, …Nachdem es im Jänner durch die aktuelle Wohnbauförderung (WBF) des Landes Kärntens mit dem Schwerpunkt "Raus aus dem Öl" schon gute Nachrichten für alle Ölkesselbesitzer gab, wird diese aktuell durch die Neuauflage der Sanierungsoffensive des Bundes gesteigert. Holen Sie sich Beim Ausstieg aus einem fossilen Heizsystem auf ein alternatives Heizsystem den "Raus aus dem Öl Bonus" mit bis zu 5.000 zusätzlichen Euro zur WBF und mit dem Sanierungsscheck 2019 eine Förderung für die thermische Sanierung Ihres Hauses von bis zu 6.000 Euro. Infos dazu unter: https://www.umweltfoerderung.at/index.php?id=618
Die Marktgemeinde unterstützt Sie beim Umstieg auf Heizanlagen mit Biomasse oder erneuerbare Energien bis 30.06.2021
€ 1.500,- für Demontage und Umstieg (von Öl auf alternative Heizanlage)
€ 500,- für Ausbau und Entsorgung des Öltanks (bei schon bestehenden alternativen Heizanlagen)
Unterstützungsbeitrag gilt pro Anlage
Holen Sie sich Ihr Antragsformular beim Bauamt im Rathaus.
oder online unter : https://koetschach-mauthen.gv.at/gemeinde/energieautark/
Allmaier Christian
Mobil: +43 664 / 1929601
E-Mail: office@alltec-energie.at
Internet: www.alltec-energie.at
Stephan Ranner
Mobil: +43 699 11122203
E-Mail: info@energie-berater.at
Internet: https://www.energie-berater.at/kontakt
|
Verein "energie:autark": Fixe Dienstzeiten täglich 08.00 bis 13.00 Uhr (Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag) : |
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus (COVID-19) wird der Dienstbetrieb für den Verein "energie:autark" angepasst geregelt. Der Parteienverkehr wird reduziert und soll auf telefonische bzw. schriftliche Kommunikation gelenkt werden. Sitzungsbetrieb, Gemeindeveranstaltungen und Ansammlungen im Dienstbetrieb werden auf ein Minimum reduziert. Die Gesundheit der Mitarbeiter steht im Vordergrund. Bei sämtlichen Arbeiten und dienstlichen Handlungen ist gegenüber Parteien und Mitarbeitern Abstand zu halten. Auch der Kontakt unter dem Bürgermeister und Vizebürgermeistern wird auf ein Minimum eingestellt, um einen systemrelevanten Betrieb aufrecht zu erhalten.